Bauhofkooperation Arnoldstein
Bauhofkooperation Arnoldstein | |
---|---|
Sektor | |
Themenbereich | Bauhof |
Staat | Österreich |
Bundesland | Kärnten |
Bezirk/Kreis | |
Projektpartner (Institutionen) | Arnoldstein, Hohenthurn und Feistritz/Gail |
Kontaktperson(en) | Siegfried Cesar, Markus Matschek |
Projektwebsite | |
Projektstart (Jahr) | 2005 |
Rechts- und Organisationsform | Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage eines Werkvertrags. |
Preise und Auszeichnungen |

Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Die Gemeinden Arnoldstein, Hohenthurn und Feistritz/Gail liegen im Unteren Gailtal, wobei Arnoldstein als Hauptort dieser Teilregion gilt. Die infrastrukturelle Ausstattung der drei Gemeinden ist sehr unterschiedlich. Während die Marktgemeinde Arnoldstein derzeit noch aus-geglichen bilanzieren kann, sind die Partnergemeinden Hohenthurn und Feistritz/Gail Zuschussgemeinden. Jede einzelne Gemeinde betreibt für sich einen Wirtschaftshof, wobei der Arnoldsteiner Wirtschaftshof über 22 Mitarbeiter verfügt; der von Hohenthurn sowie der von Feistritz je zwei Beschäftigte umfasst. Die MG Arnoldstein verfügt neben gewerberechtlichen Befugnissen (Gastgewerbe, Taxiunternehmen, Bestattung) auch über eine Erdbaukonzession. Im Rahmen eines ersten Arbeitsgesprächs wird von den Bürgermeistern von Hohenthurn, Feistritz/Gail und Nötsch bereits Interesse bekundet, dass der Wirtschaftshof der MG Arnoldstein die Abfallbewirtschaftung in ihren Gemeinden übernehmen soll und an den Arnoldsteiner Bürgermeister das Ersuchen gerichtet, ein Anbot für eine Leistungsübernahme auszuarbeiten (Anlass: Auslaufen der Verträge mit den bisherigen Abfallentsorgern). Das Anbot der interkommunalen Zusammenarbeit war letztlich gegenüber anderen am überzeugendsten.
Finanzierung
keine Finanzierung notwendig
Aktueller Stand
In einem Werkvertrag ist die Vornahme der Restmüllentsorgung in den Gemeinden Hohenthurn und Feistritz/Gail geregelt; die MG Arnoldstein verpflichtet sich ab 1. April 2005 die Abfuhr von Restmüll (Hausmüll und Sperrmüll) aus Haushalten und Gewerbebetrieben im von den jeweiligen Gemeinden festgelegten Gebiet im Sinne des Kärntner Abfallwirtschaftsgesetzes 1994 – vorerst auf einen Zeitraum von fünf Jahren – zu einem Fixpreis vorzunehmen. Im Fixpreis ist die Beistellung der Müllbehälter, die Behältermiete, die Entleerung und der Transport zur Restmüllbehandlungsanlage in Arnoldstein enthalten. Entgeltanpassungen können ab dem 1. Jänner 2006 auf der Basis des Jahresdurchschnittindexes des Jahres 2004 vorgenommen werden.