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Beschreibung, Finanzierung, Aktueller Stand, Erzielte Effekte, Weitere Informationen
== Beschreibung == Die beiden Kommunen 48493 Wettringen und 48458 Neuenkirchen haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung darüber abgeschlossen, dass die Abwässer der Gemeinde Wettringen im Klärwerk der Gemeinde Neuenkirchen gereinigt werden. Erstmals abgeschlossen wurde die öffentlich-rechltiche Vereinbarung bereits im Jahr 1981 anlässlich des damaligen Neubaus der Kläranlage. == Finanzierung == In der zwischen den Kommunen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist u.a. auch geregelt, wie die von der Gemeinde Wettringen zu tragenden Kosten des Klärwerkes Neuenkirchen/Düsterbach ermittelt werden. Zur Verteilung kommmen sowohl die investiven Kosten als auch die laufenden Betriebskosten des Klärwerkes. Die Höhe des zu leistenden Kostenbeitrages ist sowohl von der Abwassermenge als auch von der Abwasserbeschaffenheit abhängig. Die Festsetzung des von der Gemeinde Wettringen zu leistenden Kostenbeitrags erfolgt durch die Gemeinde Neuenkirchen und wird jährlich durch einen entsprechenden Bescheid vorgenommen. == Aktueller Stand == Beide Kommunen sind mit der Zusammenarbeit, die seit Jahren reibungslos verläuft, sehr zufrieden und beabsichtigen, diese interkommunele Zusammenarbeit auch in den nächsten Jahren unverändert fortzusetzen. == Erzielte Effekte == Die vereinbarte Zusammmenarbeit hat für beide Gemeinden dazu geführt, dass die Kosten bei der Wahrnehmung der den Kommunen obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht reduziert werden konnten. Da die Kosten der Abwasserbeseitigung von der Allgemeinheit der Nutzer durch Abwasserbeseitigungsgebühren refinanziert werden, konnten die Gebührenzahler finanziell entlastet werden. == Weitere Informationen ==
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