Personalverwaltung - Kooperation zwischen dem Kreis Steinfurt und der Gemeinde Lienen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Mai 2012, 07:13 Uhr
Personalverwaltung - Kooperation zwischen dem Kreis Steinfurt und der Gemeinde Lienen | |
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Sektor | |
Themenbereich | Personalverwaltung |
Staat | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Bezirk/Kreis | |
Projektpartner (Institutionen) | Kreis Steinfurt, Gemeinde Lienen |
Kontaktperson(en) | Raimund Schröer |
Projektwebsite | |
Projektstart (Jahr) | 2011 |
Rechts- und Organisationsform | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung |
Preise und Auszeichnungen |

Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Die Gemeinde Lienen hat dem Kreis Steinfurt zum 01.01.2012 einen Großteil der Aufgaben - mit Ausnahme der Beihilfesachbearbeitung - im Bereich der Personalverwaltung übertragen. Grundlage dieser Übertragung ist eine entsprechende "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung" zwischen der Gemeinde Lienen und dem Kreis Steinfurt. Die rechtliche Selbständigkeit der Gemeinde Lienen bleibt vollständig erhalten; die Entscheidungskompetenz liegt weiterhin ausnahmslos bei der Gemeinde Lienen.
Finanzierung
Die Gemeinde Lienen erstattet dem Kreis Steinfurt die Aufwendungen kostendeckend für die erbrachten Dienstleistungen in der Form einer Fallpauschale.
Aktueller Stand
Alle Arbeiten im Bereich der Personalabrechnung werden seit dem 01.01.2012 vom Kreis Steinfurt wahrgenommen. Die Abrechnung erfolgt über ein beauftragtes Rechenzentrum (Abrechnungsverfahren LOGA). Die weiteren Aufgaben werden aktuell schrittweise übernommen.
Erzielte Effekte
Kostenersparnis; Bessere Nutzung von vorhandenen Kapazitäten und von vorhandenem Know-How